Seit 2011 bin ich, Jens Thurn als Rechtsanwalt zugelassen und habe in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen in der Rechtsberatung und Prozessführung gesammelt.
Zwischen 2012 und 2015 war ich in einer mittelständischen Kanzlei in einem Vorort von Hamburg tätig, anschließend arbeitete ich für eine internationale Großkanzlei in Hamburg.
Ich habe mich zum Fachanwalt für IT-Recht und zum Fachanwalt für Strafrecht weitergebildet und die theoretischen Voraussetzungen zur Führung der Fachanwaltstitel bereits nachgewiesen.
Die erfolgsorientierte Mandatsbearbeitung bedarf einer klaren Ausrichtung. Meine Kanzlei konzentriert sich auf die Bearbeitung von Mandaten mit Bezug zum Internet, Datenschutz und Urheberrecht. Aufgrund der dynamischen Rechtsentwicklung durch neue gesetzliche Regelungen oder richtungsweisende gerichtliche Entscheidungen und der fortschreitenden technischen Entwicklung ist tiefgründiges Fachwissen für eine qualifizierte Rechtsberatung unerlässlich. Nicht zuletzt deshalb bilde ich mich regelmäßig fort. Vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) e. V. wurde mir daher für die Jahre 2014, 2015 und 2016 die Fortbildungsbescheinigung verliehen. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie auf der Website des DAV.